Zahnzusatzversicherung:
Klare Antworten auf Ihre Fragen zur Zahnzusatzversicherung – ehrlich, einfach.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung:
Seit über sieben Jahren beantworten wir täglich die wichtigsten Kundenfragen rund um die Zahnzusatzversicherung –
klar, verständlich und praxisnah.
Zahnschmerzen am Wochenende –
so handeln Sie richtig:
Zahnärztlichen Notdienst aufsuchen
(bundesweite Rufnummer: 116 117)
Schmerzbehandlung durchführen lassen –
diese Kosten werden immer übernommen
Wichtige Regel: Keine größeren Eingriffe, nur eine akute Notversorgung
Am Montag: Ihren Zahnarzt informieren und das weitere Vorgehen abstimmen
Ganz unkompliziert in 3 Schritten:
1. Rechnung erhalten:
Nach der Behandlung bekommen Sie die Zahnarztrechnung.
2. Einreichen:
Einfach mit dem Handy fotografieren und per App oder E-Mail an die Versicherung senden.
3. Erstattung erhalten:
In der Regel innerhalb von 1–4 Wochen direkt auf Ihr Konto.
Beispiel:
Krone 1.000 € → Krankenkasse zahlt 400 € → Zahnzusatzversicherung (90 %) übernimmt 540 € → Ihr Eigenanteil: nur 60 € statt 600 €.
Wichtig: Immer erst die Krankenkasse abrechnen lassen, dann die Zahnzusatzversicherung!
ℹ️ Zusätzliche Hinweise:
Bei Rückfragen zur Rechnung von der Versicherung (z. B. Prüfung, ob die Behandlung angeraten oder empfohlen war) kann die Bearbeitung 2–4 Wochen länger dauern. In diesem Fall müssen Sie die Rechnung zunächst selbst begleichen, um Zahlungsfristen einzuhalten.
Die Zahnzusatzversicherung überweist keine Rechnung direkt an den Zahnarzt. Sie zahlen zunächst selbst und erhalten anschließend die Erstattung.
Wie läuft die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung ab?
Die Zahnzusatzversicherung bezahlt keine Rechnungen direkt an den Zahnarzt.
Stattdessen gilt folgendes Vorgehen:
Sie zahlen die Zahnarztrechnung zunächst selbst an Ihren Zahnarzt.
Anschließend reichen Sie die Rechnung per App oder E-Mail bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein.
Die Erstattungsdauer beträgt in der Regel 1–4 Wochen.
Die Versicherung überweist das Geld ausschließlich auf Ihr Konto –
es erfolgt keine direkte Zahlung an den Zahnarzt.
Alternative Vorgehensweise (bei App-Nutzung):
1. Nach Erhalt der Rechnung machen Sie ein Foto der Rechnung.
2. Senden Sie dieses per App an Ihre Zahnzusatzversicherung.
3. Wenn die Erstattung innerhalb des Zahlungsziels der Zahnarztpraxis erfolgt, können Sie nach Geldeingang bezahlen.
⚠️ Achtung: Ist die Zahlungsfrist bereits überschritten, überweisen Sie selbst oder setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Zahnarztpraxis in Verbindung, um eine Mahnung zu vermeiden.
Die klare Antwort: Nein.
Sobald Ihr Zahnarzt eine Behandlung angeraten, diagnostiziert oder begonnen hat, ist diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Angeraten = ausgeschlossen / nicht versichert
Sobald eine Behandlung angeraten ist, also vom Zahnarzt empfohlen oder dokumentiert wurde, übernimmt die Zahnzusatzversicherung dafür keine Kosten mehr.
Wichtig: Auch eine mündliche Empfehlung zählt bereits als „angeraten“.
Heil- und Kostenplan:
Liegt bereits ein Heil- und Kostenplan vor, ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu spät – die geplante Behandlung ist dann nicht mehr versichert. Erst nach Abschluss dieser Behandlung können neue Leistungen wieder abgesichert werden.
Röntgenaufnahmen:
Diese können vom Versicherer zur Prüfung angefordert werden.
Sobald Röntgenaufnahmen gemacht wurden, kann dies teuer werden – denn ab diesem Zeitpunkt gilt eine Behandlung häufig bereits als dokumentiert und angeraten.
Deshalb ist es sinnvoll, die Versicherung vor Röntgenaufnahmen abzuschließen – so sind auch spätere Behandlungen abgesichert.
✅ Die Lösung: Schließen Sie die Versicherung vor dem nächsten Zahnarztbesuch ab. Der Schutz gilt ab dem ersten Tag des gewählten Tarifs. Alle Behandlungen, die danach festgestellt werden, sind mitversichert.
⚠️ Wichtig: Ehrlichkeit zahlt sich aus
Verschweigen bringt nichts – im Leistungsfall kann die Zahnzusatzversicherung
Einsicht in Ihre Patientenakte verlangen.
Unvollständige oder falsche Angaben führen häufig zu Nachfragen oder Problemen bei der Erstattung oder Ablehnung.
➡️ Seien Sie daher ehrlich.
Wenn Sie sich bei bestimmten Angaben unsicher sind, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Zahnarzt.
So stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und vollständig übermittelt werden.
Fehlende Zähne sind kein K.O.-Kriterium! Es kommt auf den Versicherer an:
🟢 Bis zu 3 fehlende Zähne
✔️ Versicherung problemlos möglich
⚠️ Oft mit Einschränkungen
(z. B. geringere Erstattungsbudgets oder längere Leistungsbegrenzungen)
🟡 4 fehlende Zähne
✔️ Abschluss möglich
💶 Beitragszuschlag: ca. 5–10 € pro Zahn/Monat
🔴 Mehr als 5 fehlende Zähne
❌ In der Regel kein Versicherungsschutz für die Lücken
👉 Nur Spezialtarife mit deutlichen Einschränkungen verfügbar
ℹ️ Hinweis: Bereits ersetzte Zähne (Brücken, Implantate) zählen nicht als fehlend – berücksichtigt werden nur echte Zahnlücken.
Bei Mister Zahn erhalten Sie ausschließlich Tarife ohne Wartezeit – das bedeutet:
Schutz ab dem ersten Tag:
Alle Behandlungen, die nach Vertragsbeginn festgestellt werden, sind sofort abgesichert.
Professionelle Zahnreinigung:
Immer zu 100 % erstattet – auch dann, wenn der Termin bereits vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Kieferorthopädie:
Wichtig: Eine Behandlung darf nicht vor Vertragsbeginn angeraten worden sein und es darf auch kein Termin beim Kieferorthopäden stattgefunden haben – selbst nicht zur Kontrolle.
Unfallleistungen: Sofortige Absicherung – auch während klassischer Wartezeiten.
💡 Extra-Vorteil:
Mit unseren Vorsorge-Premium-Tarif ( siehe Geheimtipp Mister Zahn )
können Sie beliebig oft zur professionellen Zahnreinigung gehen – komplett ohne Zuzahlung.
Ja – bei Mister Zahn erhalten Sie ausschließlich Tarife ohne Altersrückstellungen.
Das bedeutet:
Niedrige Einstiegskosten: Besonders günstige Beiträge zu Beginn.
Hohe Flexibilität: Jederzeit kündbar oder wechselbar, ohne finanzielle Nachteile.
Volle Transparenz: Die Beiträge können im Alter angepasst werden und dadurch steigen.
Beispielrechnung:
Alter 30 Jahre → ab 19 € / Monat
Alter 40 Jahre → ab 29 € / Monat
Alter 50 Jahre → ab 39 € / Monat
💡 Unser Tipp: Nutzen Sie die günstigen Beiträge in jungen Jahren, um früh vorzusorgen – und bleiben Sie flexibel, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern.
ℹ️ Hinweis: Es gibt auch Tarife mit Altersrückstellungen. Diese können Sie bei uns in der persönlichen Beratung anfragen – hier ist es besonders wichtig, auf das Eintrittsalter zu achten.
Ja – ein Wechsel ist grundsätzlich möglich und kann sich lohnen. Neue Tarife bieten oft mehr Leistungen bei günstigeren Beiträgen.
⚠️ Worauf Sie achten sollten:
In den ersten Jahren (meist 3–5 Jahre) gelten bei neuen Verträgen wieder Erstattungsgrenzen.
Es müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden – fehlende Zähne oder laufende Behandlungen können den Beitrag erhöhen oder zu Ausschlüssen führen.
Da Mister Zahn keine Tarife mit Altersrückstellungen anbietet, entsteht Ihnen beim Wechsel kein Nachteil.
✅ Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn:
Ihr aktueller Tarif weniger als 70 % Zahnersatz erstattet keine professionelle Zahnreinigung enthalten ist
die Beiträge stark gestiegen sind der Service oder die Erstattungsdauer unzufriedenstellend ist
Ja – das ist möglich! Die Beiträge gelten als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) in der Steuererklärung.
Eintragung: Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 28–50
Höchstbetrag für Angestellte: 1.900 € pro Jahr
Höchstbetrag für Selbstständige: 2.800 € pro Jahr
ℹ️ Wichtig: In vielen Fällen sind die Höchstbeträge bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Trotzdem sollten Sie die Zahnzusatzversicherung immer angeben – das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch.
✅ Ablauf – Schritt für Schritt:
1. Ihr Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP).
2. Dieser geht zuerst an die gesetzliche Krankenkasse (GKV).
3. Sobald die GKV ihre Zusage erteilt hat, senden Sie diese zusammen mit
dem Kostenvoranschlag an Ihre Zahnzusatzversicherung.
4. Die Versicherung prüft die Unterlagen.
Falls etwas unklar ist, kann sie beim Zahnarzt weitere Infos anfordern –
z. B. die Patientenakte oder Röntgenbilder.
5. Wenn keine bereits angeratene Behandlung enthalten ist, wird
der Kostenvoranschlag genehmigt, und Sie können mit der Behandlung starten.
❓ Welche Vorteile habe ich dadurch?
- Sie wissen vorab genau, welche Kosten übernommen werden.
- Sie sehen auch, welche Leistungen nicht bezahlt werden
(z. B. PRF bei Implantaten oder Abrechnungen über den 3,5-fachen GOZ-Satz).
- Sie können rechtzeitig mit Ihrem Zahnarzt über mögliche Alternativen sprechen.
⏱️ Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel: 1–3 Wochen
Bei Rückfragen der Versicherung beim Zahnarzt: 4–6 Wochen
🔒 Habe ich danach wirklich Sicherheit?
Ja.
Mit der schriftlichen Bestätigung der Zahnzusatzversicherung haben Sie Gewissheit, dass die Kosten wie geplant übernommen werden – bevor die Behandlung beginnt.
Rechtlicher Hinweis: Diese FAQ stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Stand der Informationen: Oktober 2025
Zahnzusatzversicherung - der beste Schutz für Ihre Zähne
Lücke schließen: Deckt Kosten ab, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt (z. B. Zahnersatz, Implantate, professionelle Zahnreinigung).
Einfache Erstattung: Rechnung einreichen → Prüfung → Geld zurück in wenigen Schritten.
Wichtiger Zeitpunkt: Abschluss der Zahnzusatzversicherung unbedingt vor Zahnarztempfehlung, Heil- und Kostenplan oder Röntgenaufnahmen.
Beiträge beachten: Anfangs günstig, können im Alter steigen – keine Altersrückstellungen, daher flexibel kündbar oder wechselbar.
Notfälle abgesichert: Schmerzbehandlungen werden jederzeit übernommen – oft sogar ohne Wartezeit.
Mister Zahn
Ihr Partner für Zahnschutz – sicher, transparent und vertrauensvoll.