Komposit, Keramik-Inlay oder Gold:
Mit dem passenden Tarif senken Sie Ihre Kosten für Zahnfüllungen – oft bis zu 100 % Erstattung.
Hinweis:
Seit 01.01.2025 ist Amalgam (Quecksilber)
in Füllungen – bis auf Ausnahmen – verboten.
Die GKV übernimmt weiterhin einfache Kompositfüllungen.

Plastische Füllungen (z. B. Komposit) werden direkt gelegt und im Zahn ausgehärtet.
Einlagefüllungen (Inlays/Onlays) aus Keramik oder Gold werden im Labor passgenau gefertigt und eingesetzt.
Bei stark zerstörten Zähnen ist häufig eine Aufbaufüllung zur Stabilisierung vor Zahnersatz erforderlich.
✅ Füllung
Zement ( GIZ)
Komposit ( Kunstfoff)
Keramik ( Inlay/Onlay)
Gold (Inlay)
✅ Anwendung
Provisorisch & Milchzähne
Front- & Seitenzähne
vorwiegend Seitenzähne
vorwiegend Seitenzähne)
✅ Kosten
20–40 €
50–200 €
400–800 €
450–700 €
Welche Kosten übernimmt die GKV?
Kompositfüllungen in einfacher, zweckmäßiger Ausführung gehören zur Regelversorgung und werden erstattet.
Inlays/Onlays aus Keramik oder Gold gelten als Zahnersatz und sind keine Kassenleistung.
Bei Wahl eines Inlays erstattet die GKV maximal die Kosten einer einfachen Kompositfüllung – der Mehrpreis ist Eigenanteil.
Amalgamverbot seit 01.01.2025: Amalgam/Quecksilber ist – mit wenigen Ausnahmen – untersagt. Die GKV leistet weiterhin für einfache Kompositlösungen.
✅ Füllung
Zement ( GIZ)
Komposit ( Kunstfoff)
Keramik (Inlay/Onlay)
Gold (Inlay)
✅ Gesamtkosten
30 €
180 €
520 €
680 €
✅ Anteil GKV
30 €
40 €
40 €
40€
✅ Eigenanteil
0 €
140 €
480 €
640 €
Richtwerte. Tatsächliche Zuschüsse und Abrechnungen variieren je nach Befund, Region, Praxis und Gebühren (BEMA/GOZ).
Leichte Beschwerden und Temperaturempfindlichkeit sind in den ersten Tagen üblich. Kühlen hilft. Bei anhaltendem Pochen/Druck oder einer „zu hohen“ Füllung sollte die Bisshöhe in der Praxis kontrolliert werden. Selten treten Materialunverträglichkeiten auf – dann wird neu versorgt.

1. Zementfüllungen – einfache Kassenleistung
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt seit 2025 nur noch graue Zementfüllungen als Standardversorgung.
✅ Vorteil: kostenlos, da Kassenleistung
❌ Nachteile: unästhetisch, geringe Haltbarkeit, brechen schnell heraus
2. Amalgamfüllungen – nicht mehr Standard
Früher waren Amalgamfüllungen weit verbreitet. Seit 2025 sind sie in der EU weitgehend verboten und dürfen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
❌ Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren schon länger nicht zugelassen
❌ Enthalten Quecksilber, daher gesundheitlich und ökologisch umstritten
3. Kunststofffüllungen (Komposit) – zahnfarben & langlebig
Die zahnfarbenen Kunststofffüllungen sind heute die ästhetisch und funktional beste Alternative:
✅ Natürliche Optik – kaum von echten Zähnen zu unterscheiden
✅ Langlebig und stabil – deutlich haltbarer als Zementfüllungen
💰 Kosten: ca. 60–150 € pro Zahn, keine GKV-Leistung → mit Zahnzusatzversicherung oft zu 100 % erstattungsfähig
4. Glasionomerzement (GIC) – Fluoridschutz
Glasionomerzementfüllungen sind preiswert und geben Fluorid ab, das den Zahnschmelz schützt.
✅ Vorteil: geeignet für kleinere Defekte oder provisorische Füllungen
❌ Nachteil: geringere Haltbarkeit als Kunststoff- oder Keramikfüllungen
5. Atraumatische Füllungen (ART) – Behandlung ohne Bohren
Bei der atraumatischen Füllungstherapie (ART) wird Karies ohne Bohrer entfernt, meist mit Handinstrumenten.
✅ Besonders schonend & angstfrei – ohne Spritze
✅ Material: meist Glasionomerzement oder Kompomer, zusätzlich Fluoridabgabe
❌ Haltbarkeit kürzer (ca. 1–3 Jahre) → eher für kleinere Defekte geeignet
💰 Kosten: ca. 40–100 € pro Zahn, GKV zahlt nicht – viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen
✅ Ästhetisch – zahnfarben und unauffällig, kaum von echten Zähnen zu unterscheiden
✅ Stabil & langlebig – deutlich bessere Haltbarkeit als einfache Zementfüllungen
✅ Substanzschonend – gesunde Zahnsubstanz bleibt weitgehend erhalten
✅ Biokompatibel & quecksilberfrei – keine gesundheitlichen Risiken wie bei Amalgam
✅ Moderne Versorgung – komfortabel, hochwertig und optisch ansprechend
❌ Unästhetisch – graue Farbe, deutlich sichtbar im Mund
❌ Geringe Haltbarkeit – oft nur wenige Jahre stabil, Nachbehandlungen notwendig
❌ Bruchanfällig – besonders bei stark belasteten Backenzähnen
❌ Keine moderne Lösung – reine Grundversorgung, nicht zeitgemäß
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
❌ Übernimmt Kunststofffüllungen nur im Frontzahnbereich
❌ Für Backenzähne gibt es nur einfache Zementfüllungen
❌ Hochwertige, zahnfarbene Alternativen (ca. 60–150 € pro Zahn) müssen privat bezahlt werden Zahnzusatzversicherung
✅ 100 % Erstattung auch für Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich
✅ Ästhetische & langlebige Versorgung ohne Eigenanteil
✅ Planbare Kosten – keine teuren Überraschungen bei Nachbehandlungen
Zementfüllung (GKV-Standard)
💰 0 € Eigenanteil – wird vollständig von der GKV übernommen
❌ unästhetisch, kurze Haltbarkeit, häufige Nachbehandlungen
Kunststofffüllung (ästhetisch, zahnfarben)
💰 60–150 € Eigenanteil pro Zahn
👉 GKV übernimmt nur die Kosten in Höhe einer Zementfüllung – die Mehrkosten für die Kunststofffüllung zahlen Patienten selbst
Keramikfüllung (hochwertig & langlebig)
💰 150–250 € Eigenanteil pro Zahn
👉 auch hier zahlt die GKV nur den Festzuschuss für eine Zementfüllung, den Rest trägt der Patient
Mehrere Füllungen im Erwachsenenalter
💰 schnell mehrere hundert Euro pro Jahr an Eigenkosten
👉 GKV beteiligt sich lediglich mit dem Anteil für Zementfüllungen – hochwertige Alternativen bleiben privat zu zahlen
Die beste Wahl für Erwachsene sind heute zahnfarbene Kunststoff- oder Keramikfüllungen:
✅ Natürlich & ästhetisch – unauffällig und zahnfarben
✅ Langlebig & stabil – deutlich haltbarer als Zement
✅ Schonend für die Zahnsubstanz – biokompatibel und verträglich
Kosten & Zahnzusatzversicherung
Ohne private Absicherung zahlen Patienten ca. 60–200 € pro Zahn selbst.
Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung profitieren Sie von:
✅ Bis zu 100 % Erstattung für Kunststoff- und Keramikfüllungen
✅ Langfristigem Zahnerhalt statt häufiger Nachbehandlungen
✅ Ästhetischer, zahnfarbener Versorgung ohne Mehrkosten
Tipps zur Zahnzusatzversicherung
1. Frühzeitig abschließen
Schließen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung rechtzeitig ab – bevor Zahnschäden diagnostiziert oder Behandlungen begonnen wurden. Bereits bestehende Befunde sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
2. Erstattungsgrenzen prüfen
Viele Tarife haben in den ersten Jahren Leistungsstaffeln (z. B. max. 1.000 € im 1. Jahr). Erst ab dem 4.–5. Versicherungsjahr gilt der volle Leistungsumfang.
Wichtig: Manche Versicherer rechnen nach Versicherungsjahr, andere nach Kalenderjahr – das macht einen großen Unterschied bei der Planung von Behandlungen.
3. Leistungsumfang vergleichen
Achten Sie darauf, dass der Tarif nicht nur Zahnersatz, sondern auch Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie Prophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung) abdeckt. Für ästhetische Extras wie Keramik-Inlays oder Implantate ist ein Premium-Tarif sinnvoll.
4. Preis-Leistungs-Verhältnis beachten
Nicht der günstigste Tarif ist automatisch der beste. Prüfen Sie, ob der Beitrag in einem guten Verhältnis zu den versicherten Leistungen steht – besonders bei teurem Zahnersatz wie Implantaten, Kronen oder Brücken.
5. Überprüfung vom Tarif
Spätestens ab dem 40. Lebensjahr lohnt sich eine Tarifprüfung. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnersatz wie Implantate, Kronen oder Brücken deutlich an. Auch aufwendige Zahnerhalt-Behandlungen (z. B. Wurzel- oder Parodontosebehandlungen) werden häufiger notwendig
