Schöne Zähne ohne finanzielle Lücken
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt nur einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung – im Durchschnitt etwa
55–65 % der günstigsten Standardlösung.
Moderne Zahnmedizin und zeitgemäße Behandlungen beim Zahnarzt sind deutlich kostenintensiver.
Mit unseren Top-100%-Tarifen sichern Sie sich die vollständige Kostenübernahme:
Keramikkrone (950 €) → ohne Zusatzversicherung: ca. 760 € Eigenanteil → mit 100%-Tarif: 0 €
Implantat mit Krone (3.500 €) → Eigenanteil ohne Versicherung: ca. 3.200 € → mit Zahnzusatz: 0 €
Professionelle Zahnreinigung (140 € pro Sitzung) → komplett übernommen, oft mehrmals im Jahr
Kompositfüllung (170 €) → ohne Zusatzversicherung: ca. 120 € Eigenanteil → mit Versicherung: 0 €
Bleaching (350–650 €) → je nach Tarif bis zu 100 % Erstattung ( bis max. 400 € )
Darüber hinaus:
Übernahme moderner Behandlungsmethoden wie Implantate, Laser, Mikroskop-Techniken
Premium-Ästhetik: vollkeramische Kronen, zahnfarbene Füllungen, Inlays
Vorsorge-Leistungen wie Prophylaxe und PZR – spart mehrere Hundert Euro jährlich
Kieferorthopädie für Kinder und (Erwachsene nur bei medizinischer Notwendigkeit)
Grundsätzlich gilt: Je früher der Abschluss, desto günstiger sind die Beiträge und desto umfassender der Schutz.
Schon im ersten Versicherungsjahr profitieren Sie – denn allein
zwei professionelle Zahnreinigungen (Wert ca. 240 €) decken in
vielen Tarifen bereits die jährlichen Kosten.
Bei größeren Behandlungen wie Kronen, Implantaten oder Brücken sparen Sie mit einer Zahnzusatzversicherung schnell mehrere Tausend Euro.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Zahnschutz – mit Sofortschutz ohne Wartezeit und bis zu 100 % Kostenerstattung.
Erstattung von 1–4 Sitzungen pro Jahr (Wert ca. 120–160 € pro Termin), bei bestimmten Tarifen sogar unbegrenzt. Gesunde Zähne beginnen mit konsequenter Vorsorge.
Die medizinische Individualprophylaxe (MIP) und die professionelle Zahnreinigung (PZR) sind zwei entscheidende Bausteine, um Karies, Parodontose und teuren Zahnersatz langfristig zu vermeiden.
MIP (Medizinische Individualprophylaxe):
Besonders bei Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen der MIP individuell auf die Zahngesundheit eingegangen. Dazu gehören:
✔ Mundhygienestatus und Plaque-Kontrolle
✔ Beratung zur richtigen Zahnputztechnik
✔ Fluoridierung zur Stärkung des Zahnschmelzes
✔ Fissurenversiegelung zum Schutz der Backenzähne vor Karies
PZR (Professionelle Zahnreinigung):
Auch Erwachsene profitieren enorm von regelmäßigen PZR-Terminen. Dabei werden harte und weiche Beläge gründlich entfernt, die Zähne poliert und fluoridiert. Das Ergebnis:
✔ Saubere Zähne und frischer Atem
✔ Geringeres Risiko für Karies und Zahnfleischerkrankungen
✔ Längere Haltbarkeit von Füllungen, Kronen und Implantaten
✔ Vorbeugung gegen Parodontose, die unbehandelt oft zu Zahnverlust führt
💡 Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt MIP nur eingeschränkt bei Kindern und Jugendlichen – und die PZR gar nicht. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung werden sowohl MIP als auch PZR regelmäßig erstattet – oft sogar unbegrenzt.
👉 Kurz gesagt: MIP schützt die Zähne von klein auf, PZR hält sie langfristig gesund. Gemeinsam sind sie der Schlüssel, um kostspieligen Zahnersatz zu vermeiden.
Gesunde Zähne entstehen nicht erst beim Zahnarztstuhl, sondern durch konsequente Vorsorge. Prophylaxe-Maßnahmen wie Fissurenversiegelung, Fluoridierung und medizinische Individualprophylaxe (MIP) für Kinder sind entscheidend, um Zähne von Anfang an wirksam zu schützen.
Fissurenversiegelung: Die tiefen Rillen auf den Backenzähnen sind besonders anfällig für Karies. Durch eine hauchdünne Versiegelung werden sie geschützt – einfach, schmerzfrei und langfristig wirksam.
Fluoridierung: Fluoride härten den Zahnschmelz und machen ihn widerstandsfähiger gegen Säuren und Bakterien. Das reduziert das Risiko für Karies erheblich.
Individualprophylaxe für Kinder: Kinder lernen spielerisch die richtige Zahnputztechnik, erhalten eine professionelle Reinigung sowie wichtige Tipps für dauerhaft gesunde Zähne.
💡 Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Leistungen nur eingeschränkt. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung sind Prophylaxe-Maßnahmen für Kinder und Erwachsene regelmäßig abgedeckt – oft zu 100 %.
👉 Das Ergebnis: gesunde Zähne, weniger Behandlungen und kein unnötiger Eigenanteil. Wer rechtzeitig vorsorgt, spart später Tausende Euro für Zahnersatz.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt in guten Tarifen die Kosten für hochwertige, zahnfarbene Kompositfüllungen – im Gegensatz zur GKV, die oft nur die einfache, medizinisch ausreichende
Standardversorgung mit Zement oder Metall erstattet.
Unterschiedliche Füllungsmaterialien im Vergleich
Zementfüllungen: günstig, aber wenig haltbar (ca. 2–3 Jahre) und ästhetisch auffällig.
Amalgamfüllungen: jahrzehntelang Standard, aber wegen der enthaltenen Schwermetalle gesundheitlich umstritten.
Seit 2025 in der EU verboten – außer in besonderen medizinischen Ausnahmefällen.
Kompositfüllungen: zahnfarben, stabil und optisch unauffällig. Sie halten in der Regel 8–10 Jahre und sind die moderne Standardlösung für Front- und Seitenzähne.
Keramikinlays / Komposit-Inlays: besonders langlebig (10–15 Jahre), ästhetisch kaum von echten Zähnen zu unterscheiden.
Gold-Inlays: extrem haltbar (bis 20 Jahre), aber ästhetisch nicht jedermanns Sache und sehr kostenintensiv.
Warum sich hochwertige Füllungen lohnen
Ästhetik: Zahnfarbene Füllungen sind praktisch unsichtbar – kein dunkles Metall im Mund.
Langlebigkeit: Komposit und Keramik halten wesentlich länger als Zement oder Amalgam.
Gesundheit: Amalgam wird in Europa aus gutem Grund verboten – moderne Materialien sind biokompatibel und sicher.
Finanzielle Entlastung: Ohne Zahnzusatzversicherung zahlen Sie für Kompositfüllungen pro Zahn oft 80–150 €
Eigenanteil. Mit einem guten Tarif: 0 €.
💡 Fazit: Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich die beste, langlebige und ästhetische Versorgung, ohne hohe Zusatzkosten tragen zu müssen.
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Eine Wurzelbehandlung (Endodontie) kann den natürlichen Zahn retten – ist aber aufwendig und teuer. Hier lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, da die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nur die Basisversorgung übernimmt.
Was zahlt die GKV bei Wurzelbehandlungen?
Die Kasse übernimmt die Kosten nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, um den Zahn zu erhalten.
Erstattet wird ausschließlich die einfache Standardmethode: Reinigung und Füllung der Hauptkanäle.
Zusätzliche moderne Verfahren wie Laser, Mikroskop oder thermoplastische Fülltechniken sind nicht enthalten.
Beispiel: Bei einem Backenzahn übernimmt die GKV die Kosten oft nur, wenn er eine wichtige Funktion in der Zahnreihe erfüllt.
Unterschiede zwischen Kassenleistung & moderner Zahnmedizin
Standard-Wurzelbehandlung (GKV): nur die Hauptkanäle, einfache Aufbereitung, begrenzte Erfolgschancen
(Zahn hält oft nur wenige Jahre).
Mikroskopische Wurzelbehandlung: hochpräzise Reinigung auch kleinster Nebenkanäle, bessere Erfolgsaussichten und deutlich längere Haltbarkeit.
Laser-unterstützte Wurzelbehandlung: schmerzarm, keimfrei und besonders gründlich – erhöht die Chancen, den Zahn dauerhaft zu erhalten.
Thermoplastische Fülltechniken: moderne Verfahren, die die Wurzelkanäle optimal abdichten und spätere Entzündungen verhindern.
Warum eine Zahnzusatzversicherung wichtig ist
💡 Ohne Zusatzversicherung müssen Patienten für moderne Verfahren 300–800 € pro Zahn aus eigener Tasche zahlen.
✅ Mit einer guten Zahnzusatzversicherung werden mikroskopische und laserunterstützte Wurzelbehandlungen vollständig oder größtenteils erstattet.
👉 So sichern Sie sich die beste Behandlung für Ihre Zähne – ohne finanzielle Belastung.
Eine Parodontose (medizinisch: Parodontitis) ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates. Sie führt zu Zahnfleischbluten, Rückgang des Zahnfleisches und kann unbehandelt sogar Zahnverlust verursachen. Auch das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes steigt.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt eine Basis-Parodontitisbehandlung, wenn die Taschentiefe mindestens 3,5 mm beträgt
und ein entsprechender Befund vorliegt.
Gezahlt wird jedoch nur die Standardtherapie – das heißt: mechanische Reinigung der Zahnfleischtaschen.
Bei Taschen von bis zu 5,5 mm reicht diese Kassenleistung oft nicht aus.
Moderne Verfahren wie Laser oder Ultraschall werden von der GKV nicht übernommen.
Begleitmaßnahmen (z. B. Keimtests, spezielle Medikamente, chirurgische Eingriffe) müssen Patienten in der Regel
selbst bezahlen.
Was bedeutet der PSA-Wert?
Der Parodontal Screening Index (PSI) ist ein Messverfahren, mit dem Zahnärzte die Tiefe der Zahnfleischtaschen erfassen.
PSI 0–2: gesund oder nur leichte Zahnfleischentzündung (keine Behandlung nötig).
PSI 3: Taschen 3,5–5,5 mm → Parodontitis liegt vor → Behandlung durch GKV gedeckt.
PSI 4: Taschen über 5,5 mm → fortgeschrittene Parodontitis, umfassende Therapie erforderlich.
Ablauf & Dauer der Behandlung
In der Regel dauert eine Parodontosebehandlung 60–90 Minuten pro Sitzung, oft aufgeteilt auf mehrere Termine.
Bei Bedarf erfolgen Nachbehandlungen und regelmäßige Kontrollen, um den Erfolg zu sichern.
Ohne begleitende professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine dauerhafte Heilung kaum möglich.
Risiken, wenn Parodontitis nicht behandelt wird
❌ Zahnfleischrückgang und lockere Zähne bis hin zum Zahnverlust
❌ Erhöhtes Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes
❌ Mundgeruch und anhaltende Entzündungen im Körper
❌ Teure Folgebehandlungen wie Implantate oder Prothesen (Kosten: 3.000–20.000 €)
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Erstattung moderner Methoden wie Laser- oder Ultraschalltherapie
✅ Übernahme von Keimtests, Spezialmedikamenten und chirurgischen Maßnahmen
✅ Regelmäßige PZR oft inklusive – sichert den Behandlungserfolg langfristig
✅ Weniger Eigenanteile, bessere Heilungschancen, langfristig gesündere Zähne
Fazit: Die GKV zahlt nur die Basistherapie. Wer modern, schonend und langfristig erfolgreich behandelt werden möchte, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die auch moderne Parodontosebehandlungen übernimmt.
Neben medizinisch notwendigen Maßnahmen wünschen sich viele Patienten auch eine ästhetische Verbesserung ihrer Zähne.
Dazu zählen professionelles Bleaching, Veneers oder unsichtbare Korrekturschienen (Aligner). Diese Behandlungen sorgen für ein strahlendes Lächeln, sind aber reine Privatleistungen.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt keine Kosten für ästhetische Zahnbehandlungen.
👉 Patienten zahlen Bleaching, Veneers oder Aligner immer komplett selbst.
Kostenbeispiele:
Professionelles Bleaching: ca. 300–600 €
Veneer (Keramikschale pro Zahn): ca. 600–1.200 €
Aligner-Therapie (unsichtbare Schienen): ca. 2.500–6.000 € je nach Aufwand
Ablauf & Dauer der Behandlung
Bleaching: 1–2 Sitzungen in der Praxis oder Home-Bleaching unter Aufsicht
Veneers: Abformung/Scan → Laboranfertigung → Eingliederung (ca. 1–2 Wochen)
Aligner: digitale Planung → Serie transparenter Schienen → regelmäßiger Wechsel über mehrere Monate
Risiken ohne professionelle Behandlung
❌ Billig-Bleachingprodukte aus dem Handel → ungleichmäßige Ergebnisse & Schädigung des Zahnschmelzes
❌ Ästhetische Einschränkungen (Verfärbungen, Fehlstellungen, sichtbare Defekte)
❌ Unsachgemäße Zahnkorrekturen ohne ärztliche Kontrolle → Kieferprobleme oder Zahnschäden
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Erstattung ästhetischer Leistungen je nach Tarif, teilweise bis zu 100 %
✅ Übernahme von professionellem Bleaching
✅ Veneers für Frontzähne oft eingeschlossen
✅ Zuschüsse oder Kostenübernahme für unsichtbare Aligner
✅ Mehr Selbstbewusstsein durch gesunde & schöne Zähne
Fazit
Die GKV zahlt gar nichts für ästhetische Zahnbehandlungen.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Ästhetik-Leistungen ermöglicht Bleaching, Veneers oder Aligner ohne hohe Eigenkosten – für ein strahlendes, gesundes Lächeln.
Eine Krone wird eingesetzt, wenn ein Zahn stark beschädigt ist, aber die Wurzel noch intakt bleibt.
Eine Brücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne und wird an den Nachbarzähnen befestigt.
Hochwertige Varianten (Keramikkronen, vollverblendete Brücken, Inlays) sind ästhetisch, langlebig und funktional – aber teuer.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt nur die Regelversorgung – das bedeutet:
Metallkronen (nicht zahnfarben) im Seitenzahnbereich
Teil- oder Vollgussbrücken (metallisch sichtbar)
Festgelegter Festzuschuss je nach Befund, ca. 60 % der Kosten (mit Bonusheft bis zu 75 %)
👉 Für ästhetische Lösungen wie Keramik, Vollverblendung oder Inlays müssen Patienten den Mehrkostenanteil selbst tragen.
Beispiel:
Metallkrone (Regelversorgung): ca. 350–500 €
Keramikkrone: ca. 700–1.000 € → Eigenanteil mehrere Hundert Euro trotz Kassenleistung
Ablauf & Dauer der Behandlung
Präparation (Beschleifen) des Zahnes
Abdruck oder digitale Abformung
Provisorium bis zur Fertigstellung im Labor
Eingliederung der Krone/Brücke (nach 1–2 Wochen)
Haltbarkeit: 10–15 Jahre (abhängig von Pflege und Material)
Risiken ohne hochwertige Versorgung
❌ Sichtbare dunkle Metallränder – besonders im Frontzahnbereich unästhetisch
❌ Kürzere Haltbarkeit bei einfacher Metallversorgung
❌ Größerer Substanzverlust bei billigen Standardlösungen
❌ Teure Neuversorgungen, wenn Brücken oder Kronen frühzeitig brechen oder undicht werden
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Bis zu 100 % Erstattung für Keramikkronen, vollverblendete Brücken und hochwertige Inlays
✅ Deutlich weniger Eigenanteil – oft keine Zusatzkosten
✅ Ästhetische, zahnfarbene Versorgung für Front- und Seitenzähne
✅ Lange Haltbarkeit und besserer Schutz vor Sekundärkaries
✅ Mehr Komfort und Selbstbewusstsein durch unsichtbare Lösungen
Fazit
Die GKV zahlt nur die einfache, funktionale Regelversorgung.
Wer Wert auf ästhetische, langlebige und moderne Lösungen legt, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die bis zu 100 % der Kosten für Kronen, Brücken und Inlays übernimmt.
Zahnimplantate – die moderne Lösung bei Zahnverlust
Ein Implantat ersetzt die Zahnwurzel durch eine Schraube aus Titan oder Keramik, die fest im Kiefer verankert wird.
Darauf wird ein Aufbau (Abutment) und eine Krone gesetzt. Das Ergebnis ist ästhetisch, langlebig und fühlt sich wie ein echter Zahn an.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV zahlt nur den Festzuschuss für Zahnersatz, also den Betrag, den sie auch für eine Brücke oder Teilprothese übernehmen würde.
👉 Das bedeutet: Implantate selbst sind keine Kassenleistung.
Patienten tragen die Mehrkosten für:
Implantatschraube (1.200–2.000 €)
Aufbau/Abutment (400–600 €)
Implantatkrone (800–1.100 €)
➡️ Gesamtkosten: Ø 2.500–3.700 € pro Zahn (je nach Material, Lage und Aufwand).
Ablauf & Dauer der Behandlung
Implantat-OP (Einsetzen der Schraube)
Einheilzeit 3–6 Monate
Aufsetzen des Aufbaus und der Krone
Nachsorge & regelmäßige Kontrollen
Haltbarkeit: 15–20 Jahre oder länger, bei guter Pflege oft lebenslang.
Risiken ohne Implantatversorgung
❌ Herausnehmbare Prothesen → Druckstellen, schlechter Halt, weniger Kaukomfort
❌ Knochenabbau, da der Kiefer nicht mehr belastet wird
❌ Einschränkungen beim Sprechen und Kauen
❌ Teure Folgebehandlungen bei Knochenverlust oder Zahnverschiebungen
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Bis zu 100 % Erstattung für die komplette Implantatversorgung inkl. Aufbau & Krone
✅ Übernahme moderner Materialien (Keramikimplantate, vollkeramische Kronen)
✅ Weniger Eigenanteil – auch bei mehreren Implantaten große Ersparnis
✅ Sicherer, fester Zahnersatz statt wackelnder Prothese
✅ Langlebigkeit und hoher Komfort – ästhetisch wie eigene Zähne
Fazit
Die GKV zahlt kein Implantat, sondern nur den Zuschuss zur Regelversorgung.
Wer auf festen, ästhetischen und hochwertigen Zahnersatz setzt, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die die komplette Implantatversorgung übernimmt – vom Implantat bis zur Krone.
Wenn der Kieferknochen durch Zahnverlust, Parodontitis oder lange Prothesennutzung zurückgegangen ist, reicht das Knochenangebot für ein Implantat oft nicht mehr aus.
Ein Knochenaufbau (Augmentation) schafft die stabile Basis für einen sicheren, festen Zahnersatz.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV zahlt nur den Zuschuss zur Regelversorgung (z. B. Brücke oder Prothese).
👉 Knochenaufbau-Maßnahmen sind keine Kassenleistung.
Patienten müssen die Kosten selbst tragen, u. a. für:
Knochenaufbau mit Eigenknochen oder Knochenersatzmaterial
Sinuslift (Anhebung des Kieferhöhlenbodens)
Membranen zur Stabilisierung
➡️ Kosten: ca. 500–1.500 € pro Stelle, je nach Methode und Aufwand.
Ablauf & Dauer der Behandlung
Vorbereitung & Diagnostik (Röntgen, 3D-Scan)
Einbringen von Knochenmaterial (Eigenknochen oder Ersatzmaterial)
Heilungsphase: 3–9 Monate
Implantatsetzung nach erfolgreicher Knochenregeneration
Risiken ohne Knochenaufbau
❌ Kein Implantat möglich → Ausweichen auf Brücke oder Prothese
❌ Weitere Knochenschädigung durch Belastungslücken
❌ Ungünstige Ästhetik und eingeschränkter Kaukomfort
❌ Spätere aufwändige Behandlungen mit höheren Kosten
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Übernahme der Kosten für vorbereitende Maßnahmen (Knochenaufbau, Sinuslift, Membranen)
✅ Ermöglicht eine Implantatversorgung auch bei geringer Knochensubstanz
✅ Weniger Eigenanteil bei teuren chirurgischen Eingriffen
✅ Bessere Stabilität und Langlebigkeit des Implantats
✅ Ästhetisches und funktional hochwertiges Ergebnis
Fazit
Die GKV übernimmt beim Knochenaufbau keinerlei Kosten.
Ohne Zusatzversicherung müssen Patienten mehrere Hundert bis Tausend Euro selbst zahlen.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Implantat- und Knochenaufbau-Leistungen sichert den Zugang zu einer modernen, sicheren und langfristig erfolgreichen Implantatversorgung.
Wenn ein Zahn durch Karies geschädigt ist, reicht eine normale Kunststofffüllung oft nicht aus.
Inlays und Onlays sind passgenaue, laborgefertigte Einlagefüllungen aus Keramik oder Gold.
Sie sind langlebiger, stabiler und ästhetisch hochwertiger als herkömmliche Füllungen.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt nur die Kosten für:
Amalgamfüllungen (Standardversorgung)
Kunststofffüllungen im sichtbaren Frontzahnbereich
👉 Für Inlays und Onlays gibt es keine Kostenübernahme durch die GKV.
Patienten tragen die Kosten selbst:
Keramikinlay: ca. 500–800 €
Goldinlay: ca. 400–600 €
Onlay (größere Auflagefüllung): ca. 600–1.000 €
Ablauf & Dauer der Behandlung
Entfernung der alten Füllung oder Karies
Abdruck oder digitale Abformung
Provisorische Füllung bis zum Laborergebnis
Eingliederung des Inlays/Onlays beim zweiten Termin
Haltbarkeit: 10–20 Jahre, oft länger als herkömmliche Füllungen.
Risiken ohne hochwertige Versorgung
❌ Größere Abnutzung und Bruchrisiko bei normalen Kunststoff- oder Amalgamfüllungen
❌ Schlechtere Passung → Gefahr von Randspalten und erneuter Karies
❌ Kürzere Lebensdauer → häufiger Austausch nötig
❌ Sichtbare Füllungen beeinträchtigen Ästhetik im Seitenzahnbereich
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Bis zu 100 % Erstattung für Keramik- und Goldinlays sowie Onlays
✅ Deutlich längere Haltbarkeit als herkömmliche Füllungen
✅ Natürliche Ästhetik durch zahnfarbene Keramik
✅ Weniger Eigenanteil und bessere Zahnerhaltung
✅ Investition in langlebige Zahngesundheit
Fazit
Die GKV zahlt nur einfache Füllungen.
Wer Wert auf hochwertige, langlebige und ästhetische Lösungen legt, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die Inlays & Onlays bis zu 100 % erstattet.
Mit dem CEREC-System (CEramic REConstruction) können Zahnärzte Kronen, Teilkronen und Inlays direkt in der Praxis herstellen.
Dank moderner 3D-Scans und computergestützter Frästechnik erhalten Patienten eine hochwertige, vollkeramische Versorgung in nur einer Sitzung – ganz ohne Abdruck und Provisorium.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt nur den Festzuschuss zur Regelversorgung (z. B. Metallkrone oder Standardbrücke).
👉 Eine CEREC-Versorgung wird von der GKV nicht übernommen.
Patienten tragen die Mehrkosten selbst, z. B.:
Keramik-Inlay: ca. 500–800 €
Teilkrone: ca. 600–900 €
Vollkeramikkrone: ca. 700–1.200 €
Ablauf & Dauer der Behandlung
Digitaler 3D-Scan statt Abdruck
Computergestützte Planung am Bildschirm
Herstellung der Keramikfüllung/Krone direkt in der Praxis
Einsetzen in derselben Sitzung
Dauer: ca. 1,5–3 Stunden, abhängig vom Umfang.
Vorteil: Nur ein Termin – kein Provisorium notwendig.
Risiken ohne CEREC-Versorgung
❌ Längere Behandlungsdauer mit mehreren Terminen
❌ Unbequemes Tragen eines Provisoriums
❌ Weniger präzise Passung bei klassischen Abdrücken
❌ Sichtbare Metalllösungen statt ästhetischer Keramik
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Komplett oder anteilig erstattungsfähig – je nach Tarif bis zu 100 %
✅ Hochwertige, vollkeramische Kronen, Teilkronen und Inlays ohne Zusatzkosten
✅ Behandlung in nur einer Sitzung – schneller und komfortabler
✅ Keine Abdruckmasse, kein Provisorium
✅ Natürliches, ästhetisches Ergebnis mit langer Haltbarkeit
Fazit
Die GKV zahlt nur die einfache Regelversorgung.
Wer Wert auf moderne, schnelle und ästhetische Versorgung legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung wählen, die die CEREC-Technik komplett oder anteilig erstattet.
Wenn mehrere oder alle Zähne fehlen, sind Teilprothesen oder Vollprothesen eine bewährte Möglichkeit, das Gebiss wiederherzustellen.
Sie verbessern das Kauen, Sprechen und die Ästhetik, sind jedoch weniger komfortabel als festsitzende Lösungen (z. B. Implantate oder Brücken).
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt die Regelversorgung in Form von:
Modellgussprothesen (herausnehmbar, einfache Metallklammern)
Vollprothesen für Ober- und Unterkiefer
👉 Die GKV zahlt einen Festzuschuss (ca. 60 %, mit Bonusheft bis 75 %).
Für ästhetisch oder funktional bessere Varianten (z. B. Teleskopprothesen, Geschiebeprothesen, flexible Prothesen) müssen Patienten den Mehrkostenanteil selbst tragen.
Kostenbeispiele:
Teilprothese (Modellguss): ca. 600–1.000 €
Teleskopprothese: ca. 2.000–4.000 €
Vollprothese (Ober- oder Unterkiefer): ca. 800–1.200 €
Ablauf & Dauer der Behandlung
Abdruck oder digitaler Scan
Anfertigung der Prothese im Dentallabor
Anpassung & Eingliederung
Mehrere Kontrolltermine zur Feinanpassung
Dauer: 2–4 Wochen von Planung bis Eingliederung.
Risiken ohne hochwertige Versorgung
❌ Schlechter Sitz, Druckstellen und wackelnder Halt
❌ Eingeschränktes Kauen und Sprechen
❌ Weniger ästhetisch durch sichtbare Klammern
❌ Häufigere Nachbesserungen notwendig
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Bis zu 100 % Erstattung auch für hochwertige Teil- und Vollprothesen
✅ Übernahme moderner Versorgungsformen (z. B. Teleskop-, Geschiebe- oder flexible Prothesen)
✅ Weniger Eigenanteil und mehr Komfort
✅ Besserer Halt, längere Haltbarkeit und ästhetisch ansprechender Zahnersatz
✅ Größere Auswahl an modernen Materialien und Techniken
Fazit
Die GKV zahlt nur die einfache Standardprothese.
Wer Wert auf ästhetischen, komfortablen und langlebigen Zahnersatz legt, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die bis zu 100 % der Kosten für hochwertige Teil- und Vollprothesen übernimmt.
Viele Patienten haben Angst vor zahnärztlichen Eingriffen oder möchten umfangreiche Behandlungen ohne Stress und Schmerzen erleben.
Dafür gibt es moderne Methoden wie Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose, die eine entspannte und angstfreie Behandlung ermöglichen.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt nur die örtliche Betäubung (Spritze) als Standardleistung.
👉 Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose werden von der GKV nur in Ausnahmefällen bezahlt (z. B. bei Kindern, Menschen mit Behinderung oder besonderen medizinischen Indikationen).
Patienten müssen die Kosten in der Regel selbst tragen:
Lachgas-Sedierung: ca. 80–150 € pro Sitzung
Dämmerschlaf (Sedierung mit Medikamenten): ca. 250–600 €
Vollnarkose: ca. 400–800 € (je nach Dauer und Aufwand)
Ablauf & Dauer der Behandlung
Lachgas: Beruhigendes Gas über eine Maske, schnelle Wirkung, Patient bleibt ansprechbar
Dämmerschlaf: Medikamentöse Sedierung, Patient döst entspannt, hat kaum Erinnerung an die Behandlung
Vollnarkose: Patient schläft tief, komplette Schmerzfreiheit bei langen/aufwendigen Eingriffen
Dauer: abhängig von Methode und Eingriff (30 Minuten bis mehrere Stunden).
Risiken ohne schmerzlindernde Verfahren
❌ Starke Angst oder Stress beim Zahnarzt
❌ Abbruch oder Vermeidung notwendiger Behandlungen
❌ Erhöhtes Risiko für Folgeprobleme durch verschleppte Zahnerkrankungen
❌ Schmerzvolle Erfahrung, die Zahnarztbesuche langfristig erschwert
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Erstattung von schmerzlindernden Maßnahmen wie Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose (tarifabhängig)
✅ Entspannte, angstfreie Behandlung – auch bei langen Eingriffen
✅ Besonders geeignet für Angstpatienten und Kinder
✅ Weniger Eigenanteil bei hohen Zusatzkosten
✅ Sichere Durchführung unter professioneller Betreuung
Fazit
Die GKV übernimmt nur die einfache Betäubung.
Wer eine entspannte, angstfreie und schmerzfreie Behandlung möchte, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose abdeckt.
Bei Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantatkronen, Prothesen) entstehen nicht nur Behandlungskosten beim Zahnarzt, sondern auch zahntechnische Kosten im Dentallabor.
Hier werden die Restaurationen individuell gefertigt – mit unterschiedlichen Materialien und Präzision.
Die Wahl hochwertiger Werkstoffe (z. B. Keramik, Zirkon oder Gold) sorgt für langlebigen, ästhetischen und sicheren Zahnersatz.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV zahlt nur die Regelversorgung – also die Kosten für die einfachste zahntechnische Arbeit mit Standardmaterialien (z. B. Metalllegierungen).
👉 Hochwertige Werkstoffe wie Vollkeramik, Zirkon oder Gold sowie präzisere Fertigungstechniken müssen Patienten selbst bezahlen.
Kostenbeispiele:
Laborarbeiten für Standardkrone: ca. 150–250 €
Laborarbeiten für Keramikkrone/Zirkonkrone: ca. 300–600 €
Zusatzkosten für Edelmetalle (Gold): mehrere Hundert Euro
Ablauf & Dauer der Laborarbeiten
Abformung oder digitaler Scan beim Zahnarzt
Digitale Konstruktion oder Modellherstellung im Labor
Fertigung der Krone/Brücke/Inlays aus dem gewählten Material
Rückgabe an Zahnarzt zur Eingliederung
Dauer: je nach Versorgung 1–3 Wochen.
Risiken ohne hochwertige Materialien
❌ Sichtbare Metallränder, unästhetisches Ergebnis
❌ Allergien oder Unverträglichkeiten bei günstigen Legierungen
❌ Kürzere Haltbarkeit und mögliche Brüche
❌ Schlechtere Passung → Gefahr von Sekundärkaries
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Erstattung der zahntechnischen Laborleistungen bis zu 100 %
✅ Übernahme hochwertiger Materialien (Keramik, Zirkon, Gold)
✅ Mehr Ästhetik: unsichtbare, natürliche Ergebnisse
✅ Längere Haltbarkeit und bessere Verträglichkeit
✅ Deutlich geringere Eigenanteile bei Zahnersatz
Fazit
Die GKV zahlt nur für die einfache Standardversorgung im Dentallabor.
Wer Wert auf hochwertige, langlebige und ästhetische Materialien legt, braucht eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten für zahntechnische Arbeiten und Premium-Werkstoffe übernimmt.
Die Zahnmedizin entwickelt sich ständig weiter. Digitale Verfahren, CAD/CAM-Technik, Laserbehandlungen und minimalinvasive Methoden machen Behandlungen heute präziser, schneller und schonender.
Patienten profitieren von mehr Komfort, kürzeren Behandlungszeiten und besseren Ergebnissen.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt nur die klassische Standardtherapie.
👉 Moderne Verfahren sind keine Kassenleistung und müssen in der Regel privat gezahlt werden.
Beispiele für Zusatzkosten:
Digitaler Abdruck (Intraoralscan):
ca. 50–150 €
CAD/CAM-gefertigte Keramikkrone/Inlay: ca. 500–1.000 €
Laserbehandlung (z. B. bei Parodontitis): ca. 150–400 € pro Sitzung
Minimalinvasive Methoden: variabel je nach Eingriff
Ablauf & Dauer der Behandlung
Digitaler Abdruck: berührungslose Aufnahme mit 3D-Scanner, kein Würgereiz durch Abformmasse
CAD/CAM-Technik: computergestützte Herstellung von Kronen, Inlays oder Brücken in hoher Präzision
Laserbehandlungen: schonende Therapie von Zahnfleischerkrankungen oder Karies ohne Bohrer
Minimalinvasive Verfahren: zahnschonende Eingriffe mit maximaler Substanzerhaltung
Risiken ohne moderne Methoden
❌ Längere Behandlungszeiten und mehrere Termine nötig
❌ Unbequeme Abdrücke mit Abdruckmasse
❌ Mehr Schmerzen und längere Heilungsdauer bei klassischen Verfahren
❌ Weniger präzise Ergebnisse, höheres Risiko für Folgeprobleme
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Kostenübernahme moderner Verfahren (je nach Tarif bis zu 100 %)
✅ Präzise, schnelle und schonende Behandlung
✅ Mehr Komfort durch digitale Abdrücke und CAD/CAM-Technik
✅ Lasertherapie ohne Bohrer – schmerzarm und minimalinvasiv
✅ Langlebigere Ergebnisse mit besserer Ästhetik
Fazit
Die GKV zahlt nur die Basistherapie.
Wer Wert auf moderne, innovative und schonende Zahnmedizin legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung wählen, die digitale Verfahren, Laser und minimalinvasive Behandlungen absichert.
Leichte Zahnfehlstellungen wie kleine Zahnlücken, Engstände oder leicht gedrehte Zähne können für Kinder und Jugendliche eine Belastung sein. Sie wirken sich zwar nicht immer sofort auf die Funktion aus, können aber langfristig Probleme verursachen und die Ästhetik beeinträchtigen.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die GKV übernimmt kieferorthopädische Behandlungen erst ab KIG-Stufe 3.
👉 Leichte Zahnfehlstellungen (KIG 1–2) gelten als „medizinisch nicht notwendig“ und sind damit keine Kassenleistung.
Kosten für Eltern ohne Zusatzversicherung:
Feste Zahnspange: ca. 3.000–6.000 €
Herausnehmbare Zahnspange: ca. 1.500–3.000 €
Unsichtbare Aligner (bei Jugendlichen): ca. 3.500–6.000 €
Ablauf & Dauer der Behandlung
Untersuchung beim Kieferorthopäden und Erstellung eines Behandlungsplans
Einsetzen der festen oder herausnehmbaren Spange bzw. Anpassung von Alignern
Regelmäßige Kontrollen und Nachjustierungen
Dauer: in der Regel 2–4 Jahre, anschließend Retainer zur Stabilisierung
Risiken ohne rechtzeitige Behandlung
❌ Verschlechterung der Zahnstellung → später teurere Korrekturen nötig
❌ Kiefergelenksprobleme, Kopfschmerzen oder Sprachstörungen möglich
❌ Ästhetische Einschränkungen belasten das Selbstbewusstsein
❌ Hohe Eigenkosten, da GKV keinerlei Zuschüsse leistet
Voraussetzungen für Versicherungsschutz
⚠️ Wichtig: Damit eine Zahnzusatzversicherung zahlt, darf die Behandlung nicht bereits vom Zahnarzt oder Kinderzahnarzt angeraten worden sein.
⚠️ Ebenso darf kein Termin beim Kieferorthopäden stattgefunden haben – auch nicht zur Kontrolle.
👉 Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Kostenübernahme auch bei KIG 1–2
✅ Zuschüsse oder komplette Erstattung für feste Spangen, herausnehmbare Spangen oder unsichtbare Aligner
✅ Planbare Kosten, weniger Eigenanteil für Eltern
✅ Bessere Chancen auf gesunde Zahnstellung im Erwachsenenalter
✅ Entlastung des Familienbudgets bei oft hohen Behandlungskosten
Fazit
Die GKV zahlt bei KIG 1–2 nichts.
Eine Zahnzusatzversicherung ist hier besonders wichtig, damit auch leichte Fehlstellungen frühzeitig, ästhetisch und kostengünstig korrigiert werden können – vorausgesetzt, es wurde noch keine Behandlung angeraten oder begonnen.
Bei mittelschweren bis schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen (KIG 3–5) besteht Anspruch auf eine Behandlung über die GKV.
Typische Beispiele sind stark gedrehte Zähne, größere Lücken, Kreuzbisse oder ausgeprägte Engstände.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Standardversorgung mit Metallbrackets und einfachen herausnehmbaren Spangen
Übernahme der gesamten Behandlungskosten, wenn ein KIG 3–5-Befund festgestellt wurde und die Therapie genehmigt ist
Abschlusskontrollen und Retentionsphase sind eingeschlossen
👉 Nicht übernommen werden: moderne und ästhetische Zusatzleistungen.
Mehrkosten für Eltern ohne Zusatzversicherung:
Keramikbrackets (zahnfarbene Brackets): + 600–1.200 €
Selbstligierende Brackets (schnellere Behandlung, weniger Reibung): + 400–800 €
Unsichtbare Schienen (Aligner): + 3.500–6.000 €
Ablauf & Dauer der Behandlung
Befundfeststellung und Genehmigung durch die GKV
Einsetzen der Spange (meist feste Zahnspange mit Metallbrackets)
Regelmäßige Anpassungen und Kontrollen
Dauer: in der Regel 3–5 Jahre inklusive Retentionsphase
Risiken ohne moderne Zusatzleistungen
❌ Sichtbare Metallspangen – ästhetisch oft belastend
❌ Klassische Methoden dauern meist länger
❌ Weniger Komfort (höhere Reibung, schwierigere Zahnreinigung)
❌ Hohe Eigenkosten, wenn moderne oder unsichtbare Varianten gewünscht sind
Voraussetzungen für Versicherungsschutz
⚠️ Voraussetzung ist, dass die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
⚠️ Wurde bereits ein Termin beim Zahnarzt, Kinderzahnarzt oder Kieferorthopäden wahrgenommen, bei dem eine Behandlung empfohlen oder eingeleitet wurde, besteht kein Versicherungsschutz.
Vorteile mit Zahnzusatzversicherung
✅ Übernahme der Mehrkosten für moderne Behandlungsmethoden
✅ Zuschüsse für Keramik- oder selbstligierende Brackets
✅ Erstattung für unsichtbare Schienen (Aligner) auch bei KIG 3–5
✅ Mehr Komfort, bessere Hygiene und kürzere Behandlungsdauer
✅ Entlastung des Familienbudgets bei Mehrkosten von mehreren Tausend Euro
⚠️ Wichtig: Damit eine Zahnzusatzversicherung zahlt, darf die Behandlung nicht bereits vom Zahnarzt oder Kinderzahnarzt angeraten worden sein.
⚠️ Ebenso darf kein Termin beim Kieferorthopäden stattgefunden haben – auch nicht zur Kontrolle.
👉 Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.
Fazit
Die GKV zahlt bei KIG 3–5 nur die Basistherapie mit Metallspangen.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten für moderne, komfortable und ästhetische Behandlungen – sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
Die GKV übernimmt nur dann eine kieferorthopädische Behandlung, wenn:
eine schwere Kieferanomalie (KIG 5) vorliegt und
die Behandlung medizinisch notwendig ist (z. B. massiver Über-/Unterbiss, offener Biss, schwere Fehlstellungen, die Kauen, Atmung oder Sprechen beeinträchtigen)
die Behandlung kombiniert kieferchirurgisch und kieferorthopädisch erfolgen muss
👉 Rein ästhetische Korrekturen (z. B. kleine Zahnfehlstellungen, Engstände, unsichtbare Schienen für gerade Zähne) sind keine Kassenleistung bei Erwachsenen.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Auch hier gilt:
Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind erstattungsfähig.
Rein ästhetische Zahnkorrekturen bei Erwachsenen werden nicht übernommen.
Typische Leistungsbedingungen:
Behandlung darf noch nicht angeraten oder begonnen sein (kein Termin beim KFO, kein Heil- und Kostenplan, keine Röntgenaufnahmen).
Je nach Tarif: Erstattung von 70–100 % der Kosten, aber mit Höchstgrenzen (meist 1.000–2.000 € je Behandlungsfall).
Altersgrenzen möglich: Viele Tarife bieten KFO-Leistungen nur bis 18, 21 oder 25 Jahre an; nur wenige Tarife decken Erwachsene ohne Altersgrenze ab.
Kostenrahmen bei Erwachsenen
Feste Zahnspange: 3.000–7.000 €
Unsichtbare Aligner: 3.500–6.000 €
Kombinierte chirurgische Behandlung (bei KIG 5): > 10.000 €
👉 Die GKV beteiligt sich nur im Fall von OP + KFO bei KIG 5. Alles andere zahlen Erwachsene komplett selbst – außer eine Zahnzusatzversicherung greift.
Fazit
GKV: Übernimmt nur bei medizinischer Notwendigkeit und schwerer Kieferanomalie (KIG 5 + OP).
Zahnzusatzversicherung: Erstattet ebenfalls nur medizinisch notwendige KFO-Behandlungen – nicht rein ästhetische Korrekturen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, weil:
Zahnersatz sehr teuer ist – ein einzelnes Implantat kostet schnell
2.500–3.500 €, eine Komplettsanierung sogar 10.000–25.000 €.
Die Krankenkasse nur Minimalversorgung bezahlt –
oft einfache Metallkronen statt hochwertiger Keramik.
Prophylaxe entscheidend ist – PZR und Vorsorgebehandlungen werden von der GKV gar nicht übernommen, obwohl sie teure Schäden verhindern.
Ästhetik heute Standard ist – die meisten Patienten wollen keine Metallfüllungen oder sichtbaren Brücken. Diese Kosten übernimmt die Kasse nicht.
Kosten planbar bleiben – statt plötzlich mehrere Tausend Euro selbst tragen zu müssen, zahlen Sie mit einer Zahnzusatzversicherung einen kalkulierbaren Monatsbeitrag.